Ihre Bewerbung
Ihre Bewerbungsdaten
Egal, ob Sie eine Stelle für den Berufseinstieg suchen oder bereits Berufserfahrung mitbringen:
Bei uns werden Sie fündig!
Informationen zur Stelle
Stelle:
Oberärztin / Oberarzt (w/m/d) Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
Unternehmen:
Charite - Universitätsmedizin Berlin
Anforderungen:
Sie verfügen über eine in Deutschland anerkannte Approbation als Ärztin oder Arzt sowie eine abgeschlossene Facharztweiterbildung in der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Sie haben Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen und haben großes Interesse an wissenschaftlicher Tätigkeit
ggf. Nachweis einer operativen Spezialisierung in der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Sie sind eine teamfähige, engagierte und veranwortungsbewußte Persönlichkeit mit hoher sozialer und fachlicher Kompetenz
Sie bringen Aufgeschlossenheit für interprofessionelle Zusammenarbeit mit
Aufgaben:
Operative Schwerpunkte der Klinik sind die Kopf-Hals-Tumorchirurgie einschließlich plastisch rekonstruktiver Chirurgie, Rhinoplastische- und Nasennebenhöhlenchirurgie, sanierende und hörverbessernde Ohrchirurgie (Mittelohrimplantate und implantierbare Hörgeräte, interdisziplinäre Chirurgie der Fronto-, Otobasis und der Orbita, plastisch ästhetische Chirurgie, Laserchirurgie, Speicheldrüsenchirurgie, interventionelle Sialendoskopie, Chirurgie der Halsweichteile und die HNO-Kinderchirurgie.
Die Tätigkeit verfolgt das Ziel der Habilitation Weiterbildungsoption für operative Fähigkeiten in der Tumorchirurgie und rekonstruktiven Verfahren Teilnahme am Bereitschaftsdienst Sie sind als Oberärztin/Oberarzt in der klinischen Versorgung von ambulanten und stationären Patientinnen / Patienten tätig Sie sind engagiert in der klinischen, experimentellen oder traslationalen Forschung; Begleitung von Studien und Promotionen Sie sind wissenschaftlich tätig: Nach §110 (4), Satz 3 sieht das BerlHG für wissenschaftliche Mitarbeitende eine angemessene Zeit innerhalb der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation vor Sie haben gemäß Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO zum Hochschulgesetz Berlin die Verpflichtung zur Lehre im Arbeitsgebiet