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Informationen zur Stelle

Stelle:
Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in (w/m/d) Grundschule
Unternehmen:
Jugendwohnen im Kiez - Jugendhilfe gGmbH
Anforderungen:
eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in (Diplom, B.A. oder M.A.) beziehungsweise ein als vergleichbar anerkannter Studienabschluss ist Voraussetzung, wie zum Beispiel Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Niveau C1 sind ebenfalls obligatorisch Sie haben Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe, besonders in der Zusammenarbeit mit Eltern im Kontext Schule Sie arbeiten gerne mit Gruppen und verfügen über einen entsprechenden Methodenkoffer Ihre Haltung ist geprägt von Offenheit gegenüber allen Menschen und sie verstehen verschiedene Kulturen als Bereicherung unserer Gesellschaft Sie strukturieren und steuern ihren Aufgabenbereich gern selbst Sie sind Kommunikationsprofi, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Schulvertreter:innen
Aufgaben:
Sie arbeiten in einem Team mit zwei weiteren Kolleg:innen direkt vor Ort. Im Fokus Ihrer Arbeit stehen die Schüler:innen, die in ihren Fragen und Problemen unterstützt und beraten werden, bei Bedarf auch unter Einbeziehung der Eltern oder der Lehrer:innen. Neben der Einzelfallarbeit werden weitere Angebote bedarfsgerecht und kooperativ mit der Schule entwickelt und angeboten, wie zum Beispiel, das „Soziale Lernen“ in verschiedenen Klassenstufen. Ziel ist es gewaltfreie Lösungsstrategien zu erlernen und anzuwenden sowie ein harmonisches Miteinander zu erleben. als Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in (m/w/d) an der Lynar Grundschule beraten und unterstützen Sie einzelfallbezogen Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte für die Klassenstufen 1 – 6 gestalten Sie Angebote zu den Schwerpunkten „Soziales Lernen“, Konfliktmanagement und Gewaltprävention Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus Sie klären, beraten und unterstützen in Kinderschutzfällen Sie vernetzen sich in schulischen und sozialräumlichen Gremien und kooperieren eng mit Lehrer:innen, dem Jugendamt und weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe