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Informationen zur Stelle
Stelle:
Sozialarbeiter in stat. Pflege / Berater zur gesundheitlichen Versorgungsplanung (m/w/d)
Unternehmen:
BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH
Anforderungen:
abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in oder gleichwertiger Abschluss
Kenntnisse zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen der Sozialgesetzgebung und des Verwaltungsrechts
umfängliche EDV-Kenntnisse
positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen und behinderten Menschen
Kommunikationsfähigkeit (mündlich, schriftlich)
Aufgaben:
selbstständige administrative Aufnahme von Bewohner*innen nach Vorgabe der Einrichtungsleitung soziale Beratung und Information von Bewohner*innen, Angehörigen und Bezugspersonen zum Beispiel zu: gesetzlichen Leistungsansprüchen Inhalten des Wohn- und Betreuungsvertrages inklusive Finanzierung des Einrichtungsplatzes Vollmachten, Patientenverfügungen und/oder Betreuungsangelegenheiten vollständige oder teilweise Hilfeleistungen bei der Antragstellung für die Bewohner*innen zum Beispiel in Bezug auf: Leistungen nach dem SGB V, SGB XI und SGB XII Landespflegegeld (Blindengeld) Wohngeld Schwerbehinderung Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und vieles mehr Einleitung einer Betreuung nach § 1814 BGB Unterstützung und Begleitung der Bewohner*innen bei psychosozialen Krisen oder in der letzten Lebensphase im Rahmen des Aufgabenbereiches Kontaktherstellung und -pflege zu Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder gesetzlichen Betreuer*innen Entgegennahme, Bearbeitung und/oder Weiterleitung von Beschwerden durch Bewohner*innen/Angehörige oder Bezugspersonen bedarfsgegebene Übernahme von persönlichen Angelegenheiten inklusive Erledigung der Post für Bewohner*innen Verwaltung von Verwahrgeldern der Bewohner*innen teilweise oder vollständige eigenständige Sicherstellung von Kostenübernahmen beim Träger der Sozialhilfe und bei den Pflegekassen Mitwirkung beim Pflegegradmanagement Weitergabe von bewohnerrelevanten Informationen an die Wohnbereiche, zum Beispiel Betreuungswechsel oder Pflegegradveränderungen administrative Prozesse nach Ableben von Bewohner*innen, zum Beispiel Nachlasserfassung, Einleitung einer Nachlasspflegschaft oder Abmeldung bei der Meldebehörde Mitwirkung bei der projektbezogenen Implementierung der Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132 g SGB V und nachfolgende eigenständige Umsetzung für die Bewohnerschaft