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Informationen zur Stelle

Stelle:
Pflegehilfskraft mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege (Altenpflegehelfer/in)
Unternehmen:
Verein für Blindenwohlfahrt Neukloster e.V.
Anforderungen:
Voraussetzung:- absolvierte Helfer- oder Assistenzausbildungen in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 12 Monaten und höchstens 35 Monaten oder Ausbildung im Sinne der „Empfehlungen des MDK M-V e.V.“ zur Delegation behandlungspflegerischer Leistungen oder erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung der Pflegefachkraftausbildung, ohne dass ein Abschluss als Pflegefachmann/-frau erworben wurde oder durch zuständige Landesbehörden anerkannte, im Ausland absolvierte Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege - Positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen - Ausgebildetes Beobachtungsvermögen sowie Fähigkeit, Beobachtungen zutreffend zu interpretieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten - Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation mit Bewohnerninnen, Mitarbeiterninnen und Vorgesetzten - Fähigkeit und Bereitschaft, selbständig, verantwortlich und mit Eigeninitiative zu handeln - Ruhe, Ausgeglichenheit und Geduld im Umgang mit Bewohnern*innen - Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit sowie Bereitschaft zur ständigen eigenen Fortbildung im Bereich der AltenpflegeAnforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Pflegehilfe (
Aufgaben:
- die anfallenden pflegerischen und Betreuungsaufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen - die Pflegeaufgaben bewohnergerecht auszuführen, d.h. die vereinbarten Pflegetechniken an die jeweiligen Krankheitsbilder anzupassen sowie an die spezifischen Bedürfnisse einzelner Bewohner*innen - bei der Gestaltung der Arbeitssituation im Pflegebereich mitzuarbeiten