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Egal, ob Sie eine Stelle für den Berufseinstieg suchen oder bereits Berufserfahrung mitbringen:
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Informationen zur Stelle

Stelle:
Examinierte(r) Altenpflegehelfer(in)
Unternehmen:
Arbeiter-Samariter Bund Landesverband Saarland e. V.
Anforderungen:
Professionelle Pflege stellt hohe Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Pflegepersonals. Deshalb muss vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Nachweis eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhöht darüber hinaus die Chancen in diesem Berufsbild. Freude am Umgang mit älteren Menschen, Einfühlungsvermögen Interesse an sozialen, pflegerischen und medizinischen Aufgaben Bereitschaft zu körpernaher Arbeit Teamfähigkeit Verantwortungsbewusstsein Selbständigkeit, Frustrationstoleranz, Organisationstalent Bereitschaft zu Wochenend- und Schichtdiensten Ein Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreiche, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in bzw. als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsanschlusses Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die Ableistung eines Praktikums von mindestens drei Monaten Dauer in einer Einrichtung gemäß §1 des Heimgesetzes, einer Einrichtung der ambulanten oder teilstationären Altenhilfe oder in einem Familienhaushalt mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres oder einer pflegebedürftigen Person oder die einjährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres oder einer pflegebedürftigen Person oder das Freiwillige Soziale Jahr oder die Ableistung des Zivildienstes oder die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung oder eine einjährige der Altenpflege förderliche Vorbildung oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in beziehungsweise Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird.
Aufgaben:
Hilfe bei der Körperpflege, bei der Essensaufnahme und beim Ankleiden. Förderung der eigenständigen Lebensführung Beratung und Betreuung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Therapeutische und medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Verbandswechsel, Verabreichung von Medikamenten u.a. Begleitung von Sterbenden und Kontakt mit den Angehörigen Organisatorische und verwaltende Tätigkeiten wie Erstellen einer Pflegedokumentation, Verwalten von Bewohnerdaten, Einblicke in die Leistungsabrechnung u.a.- teilweise auch am PC Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung, beraten sie und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr. Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in ist bundesweit einheitlich geregelt und dauert drei Jahre. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflegeschule und die praktische Ausbildung in einer unserer Pflegeeinrichtungen. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung in einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil abgeschlossen. Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in dauert zwölf Monate und schließt mit einer Prüfung ab. Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflegeschule und die praktische Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtung.