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Egal, ob Sie eine Stelle für den Berufseinstieg suchen oder bereits Berufserfahrung mitbringen:
Bei uns werden Sie fündig!

Informationen zur Stelle

Stelle:
Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann (m/w/d)
Unternehmen:
Altenhilfe Niederndodeleben gGmbH
Anforderungen:
• 10-jährige allgemeine Schulausbildung oder gleichwertig anerkannter Schulabschluss • Hauptschulabschluss zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung • Gute Deutschkenntnisse (mindestens B2-Niveau) • Gesundheitliche Eignung • Einfühlungsvermögen, Sorgfältig und Zuverlässig • Teamfähig • Lernbereitschaft • Freude am Umgang mit Menschen • Interesse an pflegerischen Aufgaben • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Berufsmotivation („Warum wollen Sie den Beruf erlernen?“) • ein Tabellarischer, lückenlosen Lebenslauf (mit Foto wünschenswert) • Anlagen mit Zeugniskopien (Abschlusszeugnisse aller Schulen und das aktuelle Zeugnis sowie ggf. Arbeitszeugnisse) ggf. Praktikumsnachweise und sonstigen Zertifikaten • bei ausländischen Bewerbern benötigen wir eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über den Schul- bzw. Berufsschulabschluss, die Arbeitserlaubnis sowie das Sprachzertifikat B2
Aufgaben:
Am 1. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufsgesetz (PfIBG) in Kraft getreten, das die Rahmenbedingung für die generalistische Pflegeausbildung regelt. Eine Bündelung der drei Pflegeberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) zu einem neuen Pflegeberuf als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. • Einem drei- Schicht-System von Früh-, Spät- und Nachtdienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und dieser findet überwiegend in den Einrichtungen der Altenhilfe Niederndodeleben statt. • Er wird aufgeteilt in: Orientierungseinsatz (erster Einsatz der praktischen Ausbildung) 400 Stunden • Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege (Altenpflege) 400 Stunden • Pflichteinsatz in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege 400 Stunden • Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege (Klinik) 400 Stunden • Pflichteinsatz in der Kinderpflege 120 Stunden • Pflichteinsatz in der Psychiatrie 120 Stunden • Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratung...) 80 Stunden • Zur freien Verteilung 80 Stunden • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung) 500 Stunden • 80-120 Stunden Nachtdienst ab dem 2. Ausbildungsjahr