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Informationen zur Stelle

Stelle:
Asylverfahrensberater*in {Integrations-/Inklusionsfachkraft}
Unternehmen:
Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben (GIZ)
Anforderungen:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialpädagogik, Sozial- oder Rechtswissenschaft oder vergleichbare Qualifikation • Kenntnis des Asylgesetzes, der Genfer Flüchtlingskonvention, der entsprechenden Europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie entsprechender Verwaltungsvorschriften u.a. • Einschlägige Kenntnisse zu den wichtigsten Herkunftsländern und Recherchekompetenz der relevanten Quellen • Kenntnisse der Zusammenhänge von Flucht und Migration und ihrer politischen Einordnung • Beratungs- und Kommunikationskompetenz • Interkulturelle und soziale Kompetenz • Sensibilität und Gewissenhaftigkeit im Umgang mit persönlichen Daten • Empathie, Verständnis, Geduld und Einfühlungsvermögen • Hohe emotionale und psychische Belastbarkeit • Reflexionsvermögen, insbesondere zum Verhältnis von Nähe und Distanz • Verständnis für politische und kulturelle Zusammenhänge • Hohe Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung • Flexibilität und Einsatzbereitschaft • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift • Diversity-Kompetenz • Sicheres Auftreten, Spaß am Umgang mit Menschen und an der Arbeit im Team
Aufgaben:
Die Stelle dient der Umsetzung des Bundesprogrammes Asylverfahrensberatung. Mit der Asylverfahrensberatung werden Schutzsuchende durch Information und Rechtsberatung dabei unterstützt, das Asylverfahren zu verstehen und notwendige Entscheidungen gut informiert zu treffen. Sie werden in die Lage versetzt, ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren wahrzunehmen und die relevanten Fluchtgründe geordnet und chronologisch bei der Anhörung vorzutragen. Die Asylverfahrensberatung trägt darüber hinaus dazu bei, dass besondere Bedarfe und Vulnerabilitäten besser identifiziert werden können. Zu den Schwerpunkten bei den Aufgaben der Asylverfahrensberater*in zählen gemäß Förderrichtlinien die Durchführung von Beratungen 75% der Regelarbeitszeit. Die restlichen 25% der Regelarbeitszeit dienen der Organisation der Beratungen. Im Rahmen der Beratung gehören u.a. folgende Tätigkeiten dazu: • Kontaktaufnahme zu Schutzsuchenden • Beratung zur Asylantragsstellung • Beratung zur Anhörung • Beratung zur Niederschrift der Anhörung • Beratung zum Bescheid • Beratung zum Widerruf des Schutzes • Weiterentwicklung des Beratungsangebots Im Rahmen der Organisation der Beratung gehören u.a. folgende Tätigkeiten dazu: • Beratungsorganisation • Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit • Fort- und Weiterbildung • Dokumentation